Ein Verbot des Kopftuchs an der Schule sei erst dann gerechtfertigt, wenn sonst der Schulfrieden gefährdet sei. Kann mir jemand sagen was für / gegen den öffentlichen Dienst spricht. Selbst das Militär erlaubt Juden und Sikhs, eine an die spezifischen Bedingungen des Militärdienstes angepasste Form der Kippa oder des Turbans zu tragen, die unter der militärischen Kopfbedeckung getragen werden können. Das tut auf Dauer nicht gut, den Menschen mit muslimischen Background und auch der Mehrheitsgesellschaft nicht. Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark erlaubt sich zur aktuellen Debatte um ein Verbot des religiös motivierten Kopftuchs für Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst Stellung zu nehmen.Ausgehend vom Vorschlag von Heinz Faßmann, dem Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung und Vorsitzenden des Expertenrates für Integration im Bundesministerium für Inneres, das religiös motivierte Kopftuch im öffentlichen Dienst zu verbieten, will Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz ein solches Kopftuchverbot in das geplante Integrationsgesetz aufnehmen.Das Kopftuch wird im öffentlichen Diskurs auf der einen Seite als Symbol für das Bekenntnis zum Islam und als Zeichen für die religiöse muslimische Praxis betrachtet, auf der anderen Seite als Zeichen für Desintegration, Islamismus und die Unterdrückung der Frau. Das islamische Kopftuch würde dem und auch den Erwartungen von Klientinnen undKlienten widersprechen. Auch hier gilt dies als Zeichen für die erwünschte ethnische Vielfalt des Landes. Die Sichtbarkeit dieser ethnischen Zugehörigkeiten im öffentlichen Dienst gilt somit als Maßnahme zur Integration ethnischer Minderheiten.Ähnlich verhält es sich auch in Schweden, wo Polizistinnen und Polizisten seit 2006 Turban, Kopftuch und die jüdische Kippa als Teil ihrer Uniform tragen dürfen. Offenbar ist es derzeit Die Diskussion ist nachvollziehbar. Abschließend sollen in diesem Kapitel der Arbeit auch Pro- und Contra-Argumente zu dem Kopftuchverbot im deutschen öffentlichen Dienst besprochen und mit einer Schlussdiskussion verbunden werden. Kopftuchtragende Frauen sind da gut beraten, sich zwischen den Fronten nicht zerreiben zu lassen. Die Maßnahme verletzt den Gleichheitsgrundsatz. Die Debatte um ein Kopftuchverbot an unseren Schulen wird immer emotionaler geführt. 9 EMRK umfasst sein. Wir sollten uns auf Bereiche des Staats konzentrieren, die Ausstrahlungskraft haben: Gerichtssäle, zum Beispiel, und insbesondere den pädagogischen Bereich. Jedes Mal das Kopftuch zu verbieten, ist eine wirklich heuchlerische Debatte. „Aus unbestimmten ‚Erwartungen von Klienten‘ ist für den Beklagten nichts zu gewinnen, zumal das Antidiskriminierungsrecht bezweckt, allfällige Vorurteile zu überwinden. Die Tragfähigkeit einer liberalen Gesellschaft darf nicht überstrapaziert werden.Auch die Kirche musste sich dieser Debatten in der Vergangenheit stellen. Das heißt, es müsste nachgewiesen werden, dass das Nicht-Tragen des religiös motivierten Kopftuchs eine entscheidende berufliche Voraussetzung darstellt. Ein Verhalten wider dieses Prinzip wird daher nicht notwendigerweise von der Freiheit nach Art. Bei der Diskussion um ein Kopftuchverbot bei jungen Mädchen in den Schulen geht es vielmehr darum, den jungen Mädchen die Freiheit zu lassen, selbstbestimmt aufzuwachsen. Auch die Frage des Schwimmunterrichts in Schulen und Halal-Essen in Kindergärten müsste von so einer Selbstreflexion betroffen sein. Ist das Tragen von Kopftüchern im öffentlichen Dienst Provokation oder ist das Verbot Diskriminierung? Dazu hält der OGH fest:3. Conrad Seidl, Andreas Schnauder Pro und Kontra: Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Es ist bemerkenswert, dass sie als "Motoren" der Integration fungieren, obwohl sichtbare, muslimische Frauen bereits jetzt vielfach Diskriminierung erfahren und Übergriffen auf der Straße ausgesetzt sind.Ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst würde diese Situation verschärfen und zur Demoralisierung gerade von jungen, gut ausgebildeten Frauen führen. Dementsprechend weit voneinander entfernt sind auch die Positionen zum diskutierten Verbot des religiös motivierten Kopftuches im öffentlichen Dienst:Gegnerinnen und Gegner des Kopftuchverbots argumentieren aus rechtlicher Perspektive mit dem Gleichheitsgrundsatz, mit dem durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Grundrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Artikel 9 der EMRK) oder mit dem durch das im Bereich des öffentlichen Dienstes wirkende Gleichbehandlungsgebot (§ 13 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz).Befürworterinnen und Befürworter des Kopftuchverbots argumentieren mit der Neutralität des österreichischen Staates gegenüber Religionen und einer damit zu verknüpfenden Verpflichtung zur politischen, weltanschaulichen und eben auch religiösen Neutralität der Bediensteten sowie mit der Gefahr der religiösen Imprägnierung von Kindern durch Lehrerinnen oder mit dem Schutz der Unterdrückung von Frauen.Seitens der aktuellen österreichischen Gesetze gibt es einige Bestimmungen, welche die Ausübung der Religion - und das Tragen des religiös motivierten Kopftuches gilt als solcheEs gibt nur eine gerichtliche Entscheidung, die für die Bewertung der Bedeutung des religiös motivierten Kopftuches im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aus der Perspektive der österreichischen Judikatur herangezogen werden kann. "Abgesehen von den Fällen, in denen der EGMR Verbote gegen das Tragen des islamischen Kopftuches in öffentlichen Einrichtungen zugelassen hat, gibt es etliche Länder, in denen die nationale Gesetzgebung das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst aus der Perspektive der Diversitätsgerechtigkeit ganz bewusst zulässt:In Großbritannien erlaubt die Polizei von London und Birmingham sowohl Angehörigen der Sikh-Religion das Tragen des Turbans als auch Musliminnen das Tragen des muslimischen Kopftuchs und Angehörigen der Rastafari-Religion das Tragen der Dreadlocks. Die Diskussion um die Frage der Dominanz der religiösen Symbole fehlt mir.Kopftücher sind sehr dominante religiöse Zeichen. Sie schaffen Fronten, die jenen Gruppen helfen, die von diesen Schwarz-Weiß-Bildern leben. Dafür müsse es aber konkrete Hinweise geben, etwa eine Lehrerin, die Kinder zu „missionieren" versucht.Einer der relevanten Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes lautet: „Ein landesweites gesetzliches Verbot religiöser Bekundungen [...] durch das äußere Erscheinungsbild schon wegen der bloß abstrakten Eignung zur Begründung einer Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität in einer öffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule ist unverhältnismäßig, wenn dieses Verhalten nachvollziehbar auf ein als verpflichtend verstandenes religiöses Gebot zurückzuführen ist.