Der vertraglich vereinbarte Verzicht auf das „Recht auf alles“ findet seine Grenzen in der Notwendig- keit der Gewährleistung gewisser Komponenten: „Unverzichtbar sind vor allem die (...) Rechtsgüter Freiheit, Leib und Leben“ (Mayer-Tasch 1991: 67).
Blog. Thomas Hobbes 3. Die entstandene Kollektivperson ist gegenüber sich selbst an keinerlei Gesetz gebunden. Nicht nur die Lebensum- stände haben sich geändert, sondern auch das Wesen des Menschen.
Bei Rousseau ist er auch kein "gesellschaftliches Wesen". Einleitung 2.
Da dies durch alle in gleicher Weise geschieht, hat keiner dadurch einen Nachteil. Der einer Gewaltenteilung widersprechende Gedanke vom Gemeinwillen mag dazu beigetragen haben.1 Der Mensch ist lediglich von seinem Privatinteresse geprägt, im Gegensatz zu dem „zoon poitikon“ von Aristoteles empfindet er kein Gemeininteresse.2 „Kritiker halten dies für eine kleinbürgerlich-idyllische Vorstellung, die schon zu Rousseaus Zeiten anachronistisch (...) war“ (Zwerger 1988: 171).3 „Zufolge dieses Denkmodells konnten die radikalen Jakobiner die wesentliche Er- rungenschaft der ersten, liberalen Phase der französischen Revolution (...) aufs Spiel setzen und im Namen von Vernunft und Sittlichkeit ihre Schreckensherrschaft errich- ten. Der Übergang vom Naturzustand in den Staatszustand erfolgt nun durch Abschluss eines Vertrages (vgl.
).Ausgehend von der Vertragskonzeption Thomas Hobbes´ in seinem „Leviathan“, werde ich auf die Vertragstheorie von Jean Jacques Rousseau in dessen „Gesellschaftsvertrag“ eingehen, um dann in einem dritten Teil diese beiden Vertragstheorien zu vergleichen. Der Philosoph, Schriftsteller und Staatstheoretiker Jean-Jacques Rousseau wurde 1712 in Genf geboren und starb 1778 in Paris. Es entsteht eine Rechtsperson mit gemeinsamem Ich, Leben und Willen - der Souverän. Jeder Bürger, wie die einzelnen Mitglieder des Staa- tes heißen, ist mit dem Staat identisch und der Staat kann somit der Gesamtheit sei- ner Angehörigen nie schaden wollen, denn der Gemeinwille (volonté générale) kann sich nicht zu sich selbst im Widerspruch befinden. Da in der Republik das Volk nur als Gan- zes und als Einheit den Gemeinwillen zum Ausdruck bringt muss das Volk auch als Ganzes und als Einheit versammelt sein, wenn legitime Gesetze zustande kommen sollen. Remote interviews: How to make an impression in a remote setting Dieser ist zwar von den Men- schen autorisiert, kann aber faktisch und rechtlich unabhängig von ihnen regieren, solange er ihnen Sicherheit garantiert. Er sieht sogar die Notwendigkeit dem Bürger Gedankenfreiheit zuzugestehen, um „Zielstrebigkeit“ und „Lebhaftigkeit“ des Geistes zu erhalten. 1. Der daraufhin von allen mit allen geschlossene Vertrag steht am Beginn einer sich an seinen Zielen ausrich- tenden Staatlichkeit. Anders als bei Aristoteles liegen Konkurrenzdenken, Misstrauen und Ruhmgier in der Natur des MenschenAusgehend von der Gleichheit der menschlichen Fähigkeiten und dem negativen Menschenbild (homo homini lupus) lebt hier jeder Mensch in ständiger Angst um sein Leben und sein Eigentum, denn die Konkurrenz um knappe Güter führt nicht zu der Feststellung der Überlegenheit des einen über den anderen und der Beilegung von Feindseligkeiten durch Abhängigkeit, sondern mündet in dauernder Feindschaft und wechselseitiger Furcht (Nida-Rümlein 1996: 112). Frankfurt a. M.: Fischer.Rousseau, Jean Jacques (1990): Diskurs über die Ungleichheit. Das Naturrecht ist die Freiheit, alles zu tun, was zur Selbsterhaltung zweckmäßig ist. 1.
Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.Zwerger, Armin (1988): Kompendium Gemeinschaftskunde. Sein von uns betrachtetes Werk Contrat Social von 1762 fordert den Zusammenschluss der freien Bürger aus der Basis gleicher Rechte. Die Staatstheorie bis dato hat Hobbes zufolge vor dieser Aufgabe versagt. Im Gegensatz zum Naturrecht ist das Naturgesetz eine allgemeine Vernunftregel, die gebietet, das eigene Leben zu erhalten (Reinhard 1987: 319). Allerdings hat er mit seinen Ideen dem Absolutismus eine theoretische Begründung gegeben.Rousseau dagegen geht als Verfechter der Republik und einer radikalen Demokratie erstmals von der Idee der Volkssouveränität aus, die heute, wenn auch in anderer Form, allen Demokratien zu Grunde liegt. Zwar kann man Rousseaus moralische Entsagung nicht als „Fremdbestimmung“ deklarieren, da sich jeder Bürger zu einem Teil selbst mitbestimmt, aber er kann auch die Freiheit der Gedanken mit seiner Theorie nicht mehr zugestehen.Gemeinsam ist den beiden Theoretikern, dass sie von einem vorstaatlichen, vorrechtlichen Zustand ausgehen, in dem jeder für sich lebt und nur für sich sorgen muss. Kapitel des Leviathan. Der Bürger hat uneingeschränkte Gedanken- und Glaubensfreiheit und ist autonom in allen gesetzlich nicht geregelten Bereichen: „denn da die Gesetze unmöglich auf alle und jede Handlung ausgedehnt werden können, schreibt man dem Bürger eine Freiheit (...) hinsichtlich derjenigen Handlung zu, über welche die Gesetze nicht bestimmen“ (Hobbes 1996: 189f). 1998: 107ff.