2 Satz 1, Art. (4) Schülerinnen und Schüler, die in den Fällen der Abs. (1) 1 Stellt die Mittelschule fest, dass die Voraussetzungen einer Unterrichtung an der Mittelschule nach Art.
1. (6) Die Bewerberinnen und Bewerber haben beim Antritt zur Prüfung und auf Verlangen auch während der Prüfung ihren amtlichen Lichtbildausweis vorzuzeigen. Um dieses Ziel zu erreichen, kann der Förderunterricht auch zur Differenzierung eingesetzt werden.Die Schulen können in den besonderen Klassen der Jahrgangsstufe 9 für Schülerinnen und Schüler, die auf der Grundlage des Art.
2,in die Jahrgangsstufe 10 mit dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder in einer Aufnahmeprüfung nach Abs. 1 Satz 2, Art. Eine überwiegend einseitige Leistungsüberprüfung (z.B. In der Mittelschule werden wie in anderen Schularten neben den tra-ditionellen Formen der schriftlichen Leistungsnachweise (z.B. qualifizierenden Abschluss der Mittelschule als gleichwertig anerkannte Schulbildung zugrunde, so sind die vom Staatsministerium bestimmten Mittelschulen für die Ausstellung des Zeugnisses zuständig.Klassen- oder jahrgangsstufenübergreifende 1–2-stündige Arbeitsgemeinschaften können angeboten werden, wenn sie für Unterricht und Erziehung förderlich sind und die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind.In den Fächern Deutsch und Mathematik kann je 1 Stunde in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 für klassenübergreifende Stütz- und Förderkurse verwendet werden.Im Fach Englisch kann in den Mittlere- Reife-Klassen eine weitere Stunde für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler verwendet werden.Zu den genannten zwei Pflichtstunden kommen in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 noch je zwei Stunden Basissportunterricht oder differenzierter Sportunterricht und in der Jahrgangsstufe 9 noch je zwei Stunden differenzierter Sportunterricht hinzu, bei deren Durchführung die personellen, räumlichen und organisatorischen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 wählen die Schülerinnen und Schüler Musik oder Kunst; ein Wechsel ist jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres möglich.In den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 wählen die Schülerinnen und Schüler eines der berufsorientierenden Wahlpflichtfächer.Durch Wahlunterricht ermöglicht die Schule den Schülerinnen und Schülern die individuelle Ergänzung des Unterrichtsangebots.In den Fächern Mathematik und Englisch können im Rahmen der verfügbaren Lehrerstunden Lerngruppen gebildet werden.In den Fächern Werken und Gestalten sowie Technik, Wirtschaft und Kommunikation oder Wirtschaft und Ernährung und Soziales oder Soziales können im Rahmen der verfügbaren Lehrerstunden Gruppen gebildet werden. 10).Klassenübergreifende Stütz- und Förderkurse ermöglichen die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit vergleichbarem Leistungsstand. 1 erzielten Gesamtnoten in das Abschluss- oder Jahreszeugnis nach Maßgabe des Abs. 65 Abs.
Die Schule legt die Stundenzahl unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort fest und bezieht bei der Organisation und Durchführung Kooperationspartner oder andere Dritte ein; die Zustimmung des Schulaufwandsträgers ist erforderlich, soweit er betroffen ist.Arbeit-Wirtschaft-Technik, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, Physik/Chemie/BiologieDie Stundentafel für die Praxisklasse ist flexibel umzusetzen. S. 116, BayRS 2232-3-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 22. Der Unterricht ist stark auf berufsbezogene Inhalte ausgerichtet. 68, 69 Abs. (5) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Prüfung früher ablegen würde, als dies bei ordnungsgemäßem Mittelschulbesuch möglich wäre,die Prüfung zu einem mittleren Schulabschluss bereits wiederholt hat, hierzu zählen auch Wiederholungsprüfungen in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland,an einer anderen Stelle zu einer entsprechenden Prüfung zugelassen wurde, diese Prüfung aber noch nicht abgeschlossen ist.